Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts — gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

 

Anders als sogenannte "spezialisierte" Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmer- Kanzleien betreuen und vertreten wir bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber — nur so kann nach unserer Auffassung eine bestmögliche Mandantenbetreuung erreicht werden. Durch die Betreuung und Vertretung "beider" Seiten ist es uns möglich immer wieder auf Risiken, Reaktionsmöglichkeiten und Verhaltensweisen der Gegenseite hinzuweisen und entsprechend zu agieren oder reagieren.

 

 

Wir unterstützen Sie dabei in allen praxisrelevanten Themen, wie z.B.: 

 

  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung auf Seiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Erhebung von Kündigungsschutzklagen
  • Beratung im Hinblick auf eine mögliche Abfindung
  • Vorbereitung und Erstellung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Betriebsübergang
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Erstreiten von Zwischen- und Endzeugnissen
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von Lohnforderungen
  • Geltendmachung von Folgeansprüchen wie z.B.: Entgeltfortzahlung, Urlaub, Differenzlohn, Sondervergütungen
  • Beratung im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes wie z.B.: Schwerbehindertenrecht, Betriebsverfassungsgesetz, oder Mutterschutzgesetz
  • usw.

 


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