Kanzleikauf  /  Kanzleiverkauf  / Nachfolgeregelungen

 

Wer sich als Kanzleikäufer oder -verkäufer allein auf Musterverträge und sonstige Vorlagen verlässt, läuft Gefahr, erhebliche Risiken einzugehen. Dazu zählen – auch im Praxisübertragungsvertrag selbst – etwa, die Unterrichtungspflichten und das Widerspruchsrecht im Rahmen des Betriebsübergangs.

 

 

Kanzleikaufverträge sind stets von sehr individuellen Parteiinteressen geprägt und können in den seltensten Fällen pauschalisiert oder durch Standard-Musterverträge abgewickelt werden. Es gilt hier in besonderem Maße die konkreten Bedürfnisse und Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite einer Praxisübertragung sollten beide Vertragsparteien bemüht sein möglichst klare, unmissverständliche und vor allem rechtssichere Vertragsregelungen zu treffen.

 

 

Gerne unterstützen wir Sie hierbei und erstellen auf Basis Ihrer Vorgaben und Wünsche einen Vertragsentwurf. Zugleich begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Kanzleiübertragung. Hinsichtlich der Kanzleibewertung und sonstigen Praxisfragen arbeiten wir eng mit der Fa. Jost AG zusammen. Profitieren Sie auch in diesem Spezialgebiet von unserem hervorragenden Netzwerk aus Kooperationspartnern.

 

 

Wir freuen uns darauf Sie bei Ihrer Praxisübertragung zu begleiten und zu unterstützen.


Anrufen

E-Mail

Anfahrt