Internationales Privatrecht

Im Zeitalter einer immer stärker werdenden Globalisierung und einem einheitlichen Europa gewinnt die Relevanz des Internationalen Privatrechts immer mehr an Bedeutung. Erst recht unter Berücksichtigung der zunehmenden Anzahl internationaler Verträge.

 

Hier gilt es mehr denn je die Besonderheiten der beteiligten Vertragspartner und dementsprechend der beteiligten Länder zu berücksichtigen.

 

In streitigen Verfahren stellt sich hier bereits die Frage nach dem anwendbaren Recht und welche nationalen Gerichte zuständig sind.

 

Gerne stehen wir Ihnen in diesem an Bedeutung nicht zu unterschätzenden Rechtsgebiet mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere an dieser Stelle profitieren Sie von unseren hervorragenden Verbindungen zu unseren europäischen Kooperationspartnern.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  •    Rechtliche Beratung im Bereich des Internationalen Privatrechts
  •    Zuständigkeitsprüfungen
  •    Rechtswahlprüfungen
  •    Vertragsgestaltung

 

 


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